Brunnen- und GrundbauerIn

Berufsbereiche: Bau, Baunebengewerbe, Holz, Gebäudetechnik
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 3 Jahre ∅ Einstiegsgehalt: ab € 2.960,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): BrunnenmacherIn

Berufsbeschreibung

Brunnen- und GrundbauerInnen errichten Brunnenanlagen (Schacht- und Filterbrunnen), Quellfassungen (auch Quellsammelschächte und Speicherbauwerke), Entwässerungsanlagen (Drainagen), Abwasserleitungen (Kanäle) und Kläranlagen (Abwasserreinigung). Sie führen Erkundungsbohrungen (zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit und der Wasserqualität) und Erschließungsbohrungen (für Tiefbrunnen, Horizontalbrunnen, Erdwärmeanlagen und Thermen) durch. Sie kontrollieren auch die Wassergüte (Untersuchung der Wasserproben z.B. auf Sandgehalt, Sauerstoffgehalt, Verunreinigungen usw.) und erstellen Gutachten über die Bodenbeschaffenheit (wichtig bei Tiefbauprojekten, Abfalldeponien usw.). Brunnen- und GrundbauerInnen führen weiters alle Brunnenbau- und Betonarbeiten durch, bauen die Pumpen, Wasserförder- und Wasseraufbereitungsanlagen ein und sorgen für die Wartung und Reparatur bestehender Brunnenanlagen. Im Grundbau sind sie auch zuständig für die Grundwasserabsenkung und die Entwässerung von Baustellen (z.B. im Tunnel- und U-Bahnbau), für die Baugrubensicherung oder die Errichtung von Dichtwänden. Immer wichtiger werden schließlich auch Aufgaben im Umwelt- und Gewässerschutz; so muss etwa beim Bau von Abfall-Deponien durch brunnenbautechnische Maßnahmen verhindert werden, dass das Grundwasser verunreinigt wird.

Beim Bau eines Brunnens führen die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst eine Aufschlussbohrung durch, um festzustellen, wie tief der Grundwasserspiegel liegt und wie die Bodenschichten, vor allem die wasserführenden Schichten, beschaffen sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Grundlage für die Auswahl der geeigneten Brunnenart, für die Berechnung des Brunnens (Tiefe, Fläche, Rauminhalt usw.) und die Planung der weiteren Arbeiten.

Je nach Boden- und Grundwasserbeschaffenheit kommen verschiedene Brunnenbauweisen zur Anwendung. Die wichtigsten Arten von Brunnenanlagen sind Schachtbrunnen, geschlagene Brunnen (Rammbrunnen) und Bohrbrunnen.

Schachtbrunnen bestehen aus einem an der Sohle wasserdurchlässigen Schacht mit einem Durchmesser von 1 bis 5 Metern und einer Tiefe von meist nicht mehr als 20 Metern. Die Ausführung einer Brunnenanlage als Schachtbrunnen erfolgt dann, wenn die wasserführende Schicht höchstens 20 Meter unter der Erdoberfläche liegt und der Wasserbedarf relativ gering ist (z.B. für Bauernhöfe oder Kleinbetriebe). Der Brunnenschacht wird entweder betoniert oder mit vorgefertigten Betonringen hergestellt. Die Brunnen- und GrundbauerInnen graben zunächst mit speziellen Baggervorrichtungen einen Schacht, dessen Wand sie auskleiden (z.B. mit vorgefertigten Betonringen). Am unteren Ende des Schachtes ("Schachtfuß") bauen sie den Wasserraum aus, dichten die Wassereinbruchstellen an der Wand des Schachtes ab und verschließen den Schacht mit einer Schachtabdeckplatte. Danach montieren sie die Pumpe und das Wasserleitungsrohr.

Geschlagene Brunnen oder Rammbrunnen bestehen aus einem Stahlrohr mit rund 5 cm Durchmesser, das bis zur wasserführenden Schicht in den Boden geschlagen wird.

Bohrbrunnen werden vor allem bei tiefliegendem Grundwasserspiegel sowie bei großen Wasserbedarfsmengen errichtet. Für die Herstellung von Bohrbrunnen bohren die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst mit Handbohrgeräten oder Bohrmaschinen (Stoß-, Dreh- oder Rotationsbohrer) ein bis zur wasserführenden Bodenschicht reichendes Bohrloch. Dieses versehen sie mit geeigneten Rohren, wobei sie am unteren Ende sogenannte Sumpf- und Filterrohre einsetzen, die mit schlitzförmigen Öffnungen versehen sind und der Wasseraufnahme dienen. Auf diese schrauben die Brunnen- und GrundbauerInnen dann die vollwandigen Aufsatzrohre auf. Schließlich verbinden sie das Brunnenrohr mit der Wasserförderungsanlage, die aus einer Pumpe, aus Schalt- und Belüftungsanlagen sowie den Wasserleitungen besteht. Den Zwischenraum zwischen Bohrlochwand und Brunnenrohr füllen sie mit Kies. Zum Schutz der Wasserfördergeräte (Pumpe, Armaturen) errichten sie eine sogenannte Brunnenstube, eine kleine Kammer aus Beton oder Mauerwerk.

Bei besonders großem Wasserbedarf und einem Grundwasserspiegel in geringer Tiefe errichten die Brunnen- und GrundbauerInnen sogenannte Horizontalfilterbrunnen. Beim Bau dieses Brunnentyps graben die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst einen Schacht bis zur wasserführenden Schicht, in die sie mehrere Rohre waagrecht vortreiben.

Ein wichtiger Aufgabenbereich der Brunnen- und GrundbauerInnen ist die Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen und von Abwasserkanälen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Auswahl der für diese Anlagen verwendeten Materialien, die der Beschaffenheit der Abwässer angepasst sein müssen, sowie die Abdichtung der Anlage, um ein Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern.

Im Grundbau sind die Aufgaben der Brunnen- und GrundbauerInnen vor allem Arbeiten, die mit der Ableitung des Grundwassers und der Sicherung der Baugruben und des Untergrundes zu tun haben.

Brunnen- und GrundbauerInnen errichten Brunnenanlagen (Schacht- und Filterbrunnen), Quellfassungen (auch Quellsammelschächte und Speicherbauwerke), Entwässerungsanlagen (Drainagen), Abwasserleitungen (Kanäle) und Kläranlagen (Abwasserreinigung). Sie führen Erkundungsbohrungen (zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit und der Wasserqualität) und Erschließungsbohrungen (für Tiefbrunnen, Horizontalbrunnen, Erdwärmeanlagen und Thermen) durch. Sie kontrollieren auch die Wassergüte (Untersuchung der Wasserproben z.B. auf Sandgehalt, Sauerstoffgehalt, Verunreinigungen usw.) und erstellen Gutachten über die Bodenbeschaffenheit (wichtig bei Tiefbauprojekten, Abfalldeponien usw.). Brunnen- und GrundbauerInnen führen weiters alle Brunnenbau- und Betonarbeiten durch, bauen die Pumpen, Wasserförder- und Wasseraufbereitungsanlagen ein und sorgen für die Wartung und Reparatur bestehender Brunnenanlagen. Im Grundbau sind sie auch zuständig für die Grundwasserabsenkung und die Entwässerung von Baustellen (z.B. im Tunnel- und U-Bahnbau), für die Baugrubensicherung oder die Errichtung von Dichtwänden. Immer wichtiger werden schließlich auch Aufgaben im Umwelt- und Gewässerschutz; so muss etwa beim Bau von Abfall-Deponien durch brunnenbautechnische Maßnahmen verhindert werden, dass das Grundwasser verunreinigt wird.

Beim Bau eines Brunnens führen die Brunnen- und GrundbauerInnen zunächst eine Aufschlussbohrung durch, um festzustellen, wie tief der Grundwasserspiegel liegt und wie die Bodenschichten, vor allem die wasserführenden Schichten, beschaffen sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Grundlage für die Auswahl der geeigneten Brunnenart, für die Berechnung des Brunnens (Tiefe, Fläche, Rauminhalt usw.) und die Planung der weiteren Arbeiten.

Je nach Boden- und Grundwasserbeschaffenheit kommen verschiedene Brunnenbauweisen zur Anwendung. Die wichtigsten Arten von Brunnenanlagen sind Schachtbrunnen, geschlagene Brunnen (Rammbrunnen) und Bohrbrunnen.

Schachtbrunnen bestehen aus einem an der Sohle wasserdurchlässigen Schacht mit einem Durchmesser von 1 bis 5 Metern und einer Tiefe von meist nicht mehr als 20 Metern. Die Ausführung einer Brunnenanlage als Schachtbrunnen erfolgt dann, wenn die wasserführende Schicht höchstens 20 Meter unter der Erdoberfläche liegt und…

  • 2 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Einsatzbereitschaft
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • 17 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Arbeit mit Bauplänen
  • Bau von Fundamenten
  • Baustelleneinrichtung
  • Bauvermessung
  • Bedienung von Baumaschinen
  • Berechnung des Baumaterialbedarfs
  • Brückenbau
  • Brunnenbau
  • Erd- und Grundbau
  • Herstellung von Mörtel und Betonmischungen
  • Herstellung von Stahlbetonbauteilen
  • Kabelbau
  • Rohrleitungsbau
  • Schalungs- und Formenbau
  • Stahlbetonbau
  • Straßenbau
  • Tunnel- und Stollenbau