zu Beruf, Aus- und Weiterbildung
ForstwirtIn
Berufsbereiche: Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft / UmweltAusbildungsform: Uni/FH/PH
Hinweis
Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.
Berufsbeschreibung
ForstwirtInnen sind für die Bewirtschaftung von Waldgebieten zuständig. Zu ihren Aufgaben zählt die Pflege des Waldes, die Holzernte sowie die Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt und des ökologischen Gleichgewichts im Wald. Dabei arbeiten ForstwirtInnen eng mit anderen forstwirtschaftlichen Fachleuten, wie z.B. ForstwartInnen und FörsterInnen, zusammen. Konkret sind ForstwirtInnen hinsichtlich der Waldpflege für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und der Gesundheit der Bäume verantwortlich.
Sie sind weiters zuständig für das Pflanzen neuer Bäume, den Schnitt der Bäume, die Bearbeitung des Bodens und die Bekämpfung von Schädlingen. ForstwirtInnen achten weiters auf die Sicherheit im Wald. Sie sorgen dafür, dass die Waldwege frei von Hindernissen sind und informieren BesucherInnen und SpaziergängerInnen über Gefahren und Verhaltensregeln im Wald. ForstwirtInnen dokumentieren ihre Arbeit und erstellen Berichte über den Zustand des Waldes und die durchgeführten Maßnahmen.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Wald bewirtschaften und pflegen
- Maßnahmen zur Artenvielfalt setzen
- Neue Bäume pflanzen
- Bäume schneiden
- Boden bearbeiten
- Schädlinge bekämpfen
- Waldwege von Hindernissen befreien
- Arbeit und umgesetzte Maßnahmen dokumentieren
Hinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
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ab 02.12.2026
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen NEU - für Garten- und Zierpflanzenbau
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.,
, , Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser, etc.) und Beizanwendungen.
,
, Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:, , EPPO-Code der Kultur, Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich, Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes, Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist, derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe), ,
, Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde
, , Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
, Beachten Sie die technischen Hinweise.
, Bei LiveInstitut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
0 online, Online-SeminarraumWann:
02.12.2026 - 02.12.2026 -
ab 20.01.2027
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen NEU - für Obstbau und Weinbau
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.,
, , Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser, etc.) und Beizanwendungen.
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, Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:, , EPPO-Code der Kultur, Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich, Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes, Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist, derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe),
, Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde, ,
Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
, Beachten Sie die technischen Hinweise.
, Bei Live-OInstitut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
0 online, Online-SeminarraumWann:
20.01.2027 - 20.01.2027 -
ab 08.02.2027
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen NEU - für Gemüsebau
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.,
, , Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser, etc.) und Beizanwendungen.
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, Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:, , EPPO-Code der Kultur, Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich, Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes, Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist, derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe),
, Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde, ,
Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
, Beachten Sie die technischen Hinweise.
, Bei Live-OInstitut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
0 online, Online-SeminarraumWann:
08.02.2027 - 08.02.2027 -
ab 25.02.2027
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen NEU - für Ackerbau, Grünland und Christbaumkulturen
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.
, , Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst,...) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser,...) und Beizanwendungen.
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, Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:, , EPPO-Code der Kultur, Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich, Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes, Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist, derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe),
, Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde
, , Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
, Beachten Sie die technischen Hinweise.
, Bei Live-OnlinevInstitut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
0 online, Online-SeminarraumWann:
25.02.2027 - 25.02.2027 -
ab 04.03.2027
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen NEU - für Ackerbau, Grünland und Christbaumkulturen
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.
, , Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst,...) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser,...) und Beizanwendungen.
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, Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:, , EPPO-Code der Kultur, Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich, Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes, Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist, derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe),
, Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde
, , Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
, Beachten Sie die technischen Hinweise.
, Bei Live-OnlinevInstitut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
0 online, Online-SeminarraumWann:
04.03.2027 - 04.03.2027 -
ab 04.03.2027
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen NEU - für Forstwirtschaft
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.
, , Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser, etc.) und Beizanwendungen.
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, Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:, , EPPO-Code der Kultur, Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich, Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes, Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist, derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe), ,
, Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde
, , Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
, Beachten Sie die technischen Hinweise.
, Bei Live-OInstitut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
0 online, Online-SeminarraumWann:
04.03.2027 - 04.03.2027 -
ab 11.03.2027
Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen NEU - für Ackerbau, Grünland und Christbaumkulturen
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.
, , Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst,...) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser,...) und Beizanwendungen.
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, Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:, , EPPO-Code der Kultur, Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich, Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes, Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist, derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe),
, Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde
, , Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
, Beachten Sie die technischen Hinweise.
, Bei Live-OnlinevInstitut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
0 online, Online-SeminarraumWann:
11.03.2027 - 11.03.2027 -
ab 22.05.2027
Heimische Baumarten - leicht erkannt
Ist das jetzt ein Bergahorn? Oder doch ein Spitzahorn? Und wie heißt dieser schöne Strauch? Zwar hat man es irgendwann gelernt, aber das ist lange her. Viele Menschen können die heimischen Baum- und Straucharten nicht mehr benennen bzw. unterscheiden.
, Im Seminar werden die wichtigsten Arten bestimmt und kennengelernt. Als Merkhilfen abseits botanischer Unterscheidungsmerkmale hören wir Geschichten, Mythen und volkstümliche Anwendungen einzelner Gehölze.
, Welcher Strauch wird etwa im Volkslied „Kalinka“ besungen und woher stammt der Volksname „Kranewitt“ des Wacholders?
,
Standortgerechte Baum- und Straucharten stabilisieren nicht nur das Klima, sondern sind Nahrung und Lebensraum für heimische Tierarten und fördern die Artenvielfalt.
Ein hilfreicher Kurs in der Naturvermittlung genauso wie für Forstwirt:innen, Pädagog,innen und alle Interessierte.
Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung für den ÖPUL Zuschlag Regionaler Naturschutzplan gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 anerkannt.Institut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
4160 Schlägl, Treffpunkt: Parkplatz der Bioschule SchläglWann:
22.05.2027 - 22.05.2027 -
ab 29.05.2027
Heimische Baumarten - leicht erkannt
Ist das jetzt ein Bergahorn? Oder doch ein Spitzahorn? Und wie heißt dieser schöne Strauch? Zwar hat man es irgendwann gelernt, aber das ist lange her. Viele Menschen können die heimischen Baum- und Straucharten nicht mehr benennen bzw. unterscheiden.
, Im Seminar werden die wichtigsten Arten bestimmt und kennengelernt. Als Merkhilfen abseits botanischer Unterscheidungsmerkmale hören wir Geschichten, Mythen und volkstümliche Anwendungen einzelner Gehölze.
, Welcher Strauch wird etwa im Volkslied „Kalinka“ besungen und woher stammt der Volksname „Kranewitt“ des Wacholders?
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Standortgerechte Baum- und Straucharten stabilisieren nicht nur das Klima, sondern sind Nahrung und Lebensraum für heimische Tierarten und fördern die Artenvielfalt.
Ein hilfreicher Kurs in der Naturvermittlung genauso wie für Forstwirt:innen, Pädagog,innen und alle Interessierte.
Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung für den ÖPUL Zuschlag Regionaler Naturschutzplan gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 anerkannt.Institut:
Ländliches Fortbildungsinstitut OÖ (LFI)Wo:
4865 Nußdorf am Attersee, Hotel & Restaurant Ragginger am AtterseeWann:
29.05.2027 - 29.05.2027
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- Waldschutz
Hinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.



