FahrlehrerIn

Berufsbereiche: Handel, Logistik, Verkehr / Wissenschaft, Bildung, Forschung und Entwicklung
Ausbildungsform: Kurz-/Spezialausbildung
∅ Einstiegsgehalt: € 2.570,- bis € 3.060,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Berufsbeschreibung

FahrlehrerInnen vermitteln den FahrschülerInnen jene Kenntnisse, die für die gefahrlose Führung eines Kraftfahrzeuges Voraussetzung sind. Sie machen dabei auf die Gefahren des Straßenverkehrs aufmerksam und bringen FahrschülerInnen einen verantwortungsbewussten Umgang mit einem Kraftfahrzeug bei. FahrlehrerInnen sind vor allem für den praktischen Unterricht zuständig. Bei den Fahrzeugtypen unterscheidet man PKW, LKW und Motorrad, wobei FahrlehrerInnen meist auf bestimmte Fahrzeugtypen spezialisiert sind und die FahrschülerInnen für unterschiedliche Lenkberechtigungen ausbilden.

Bei Übungsfahrten vermitteln FahrlehrerInnen den FahrschülerInnen schrittweise den richtigen Gebrauch eines Fahrzeugs, wie z.B. die Bedienung der Kupplung sowie das Lenken und Schalten. Zudem machen sie auf die Wichtigkeit des Schulterblicks aufmerksam, üben das Parken, machen Bremsproben und greifen, wenn notwendig, bei Gefahrensituationen ein. Während der Fahrstunden unternehmen sie Ausbildungsfahrten auf Bundesstraßen, Landstraßen und Autobahnen und begleiten die FahrschülerInnen bis zur Fahrprüfung.

FahrlehrerInnen erklären den FahrschülerInnen weiters die optimale Nutzung eines Kraftfahrzeugs, gehen auf die Bedeutung der Kontrolleinrichtungen, wie z.B. Kühlwasserstand oder Öldruckmesser, ein und bringen ihnen einen situationsangemessenen Umgang damit bei.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Fahrstunden durchführen
  • Fahrtechniken vermitteln
  • Gefahren im Straßenverkehr erklären
  • Umgang mit Kraftfahrzeugen näherbringen
  • Kontrolleinrichtungen erläutern
  • Bremsproben durchführen
  • Fahrstunden abrechnen
  • 10 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • 1
    • Flexibilität
  • Freundlichkeit
  • 1
    • Geduld
  • Kommunikationsstärke
  • Kontaktfreude
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Pädagogische Fähigkeit
  • Präsentationsfähigkeiten
  • Reaktionsfähigkeit
  • Technisches Verständnis
  • 15 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Abenddienst
  • Sonn- und Feiertagsdienst
  • Abgeschlossene Fahrlehrerausbildung
  • Abgeschlossene Fahrschullehrerausbildung
  • Ausbildung zum/zur FahrsicherheitsinstruktorIn
  • Computer Based Training
  • Fahrpraxis
  • Führerschein A
  • Führerschein B
  • Führerschein C
  • Führerschein D
  • Grundlagen des Verkehrsrechts
  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Unterrichten an Fahrschulen
  • Verkehrsunterricht