ExekutivbediensteteR im Polizeidienst

Berufsbereiche: Büro, Marketing, Finanz, Recht, Sicherheit
Ausbildungsform: Kurz-/Spezialausbildung
∅ Einstiegsgehalt: ab € 2.100,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Berufsbeschreibung

Exekutivbedienstete im Polizeidienst sorgen für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung und sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in ihrem Zuständigkeitsgebiet verantwortlich. Sie unterliegen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, die sie dazu verpflichtet, bei Gefahr von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen einzugreifen. Exekutivbedienstete im Polizeidienst können sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig sein, sodass ihre Aufgaben je nach Tätigkeitsbereich sehr unterschiedlich sind.

Im Außendienst untersuchen Exekutivbedienstete im Polizeidienst Vergehen, wirken bei Fahndungen, der Sicherung von Großveranstaltungen, bei Festnahmen und der Aufklärung von Verbrechen mit. Sie übernehmen auch die Sicherung von Beweisen, befragen ZeugInnen und vernehmen verdächtige Personen. Zudem führen Exekutivbedienstete im Polizeidienst im Außendienst Streifendienste durch. Dort sind sie für die erste allgemeine Hilfeleistung verantwortlich und überwachen die öffentliche Sicherheit. Sie bearbeiten Fälle von Diebstahl, führen Fahndungen durch und gehen Gewaltdelikten nach. Weiters schreiten sie im Streifendienst bei Streitigkeiten ein, nehmen Anzeigen auf, wehren akute Gefahren ab und leiten Maßnahmen zu deren Bekämpfung ein.

Außerdem regeln und überwachen Exekutivbedienstete im Polizeidienst im Außendienst den Verkehr. Sie messen z.B. die Geschwindigkeit, kontrollieren Fahrzeuge oder nehmen bei Verkehrsunfällen die Personendaten auf und protokollieren den Unfallhergang. Wenn notwendig verteilen sie Strafen bei regelwidrigem Verhalten, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen. Exekutivbedienstete im Polizeidienst sind auch im Innendienst tätig und übernehmen dort Verwaltungsaufgaben. Beispielsweise nehmen sie Anzeigen und Anrufe entgegen oder verfassen Berichte und Protokolle.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechterhalten
  • Streifendienst durchführen
  • Hilfeleistungen erbringen
  • Verkehr überwachen und kontrollieren
  • Protokolle und Berichte verfassen
  • Demonstrationen und Großveranstaltungen sichern
  • Straftaten und Verbrechen aufklären
  • Beweise sichern
  • Vernehmungen durchführen

Exekutivbedienstete im Polizeidienst sorgen für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung und sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in ihrem Zuständigkeitsgebiet verantwortlich. Sie unterliegen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, die sie dazu verpflichtet, bei Gefahr von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen einzugreifen. Exekutivbedienstete im Polizeidienst können sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig sein, sodass ihre Aufgaben je nach Tätigkeitsbereich sehr unterschiedlich sind.

Im Außendienst untersuchen Exekutivbedienstete im Polizeidienst Vergehen, wirken bei Fahndungen, der Sicherung von Großveranstaltungen, bei Festnahmen und der Aufklärung von Verbrechen mit. Sie übernehmen auch die Sicherung von Beweisen, befragen ZeugInnen und vernehmen verdächtige Personen. Zudem führen Exekutivbedienstete im Polizeidienst im Außendienst Streifendienste durch. Dort sind sie für die erste allgemeine Hilfeleistung verantwortlich und überwachen die öffentliche Sicherheit. Sie bearbeiten Fälle von Diebstahl, führen Fahndungen durch und gehen Gewaltdelikten nach. Weiters schreiten sie im Streifendienst bei Streitigkeiten ein, nehmen Anzeigen auf, wehren akute Gefahren ab und leiten Maßnahmen zu deren Bekämpfung ein.

Außerdem regeln und überwachen Exekutivbedienstete im Polizeidienst im Außendienst den Verkehr. Sie messen z.B. die Geschwindigkeit, kontrollieren Fahrzeuge oder nehmen bei Verkehrsunfällen die Personendaten auf und protokollieren den Unfallhergang. Wenn notwendig verteilen sie Strafen bei regelwidrigem Verhalten, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen. Exekutivbedienstete im Polizeidienst sind auch im Innendienst tätig und übernehmen dort Verwaltungsaufgaben. Beispielsweise nehmen sie Anzeigen und Anrufe entgegen oder verfassen Berichte und Protokolle.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechterhalten
  • Streifendienst durchführen
  • Hilfeleistungen erbringen
  • Verkehr überwachen und kontrollieren
  • Protokolle und Berichte verfassen
  • Demonstrationen und Großveranstaltungen sichern
  • Straftaten und Verbrechen aufklären
  • Beweise sichern
  • Vernehmungen durchführen
  • 10 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Beobachtungsgabe
  • Deeskalationskompetenz
  • Durchsetzungsvermögen
  • 1
    • Flexibilität
  • Gutes Sehvermögen
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsstärke
  • 2
    • Körperliche Ausdauer
    • Sportlichkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • 13 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Rechtskenntnisse
  • Erste Hilfe
  • Führerschein B
  • Gefahrenanalyse und -abwehr
  • Konfliktmanagement
  • Kriminalistik
  • Kriminologie
  • Ordnungsdienst
  • Polizeiliche Einsatztaktik
  • Strafrecht
  • Streifendienst
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsüberwachung