GießereitechnikerIn

Berufsbereiche: Maschinenbau, Kfz, Metall
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 4 Jahre ∅ Einstiegsgehalt: € 2.560,- bis € 2.570,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2022). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Lehrberuf kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:
- Eisen- und Stahlguss
- Nichteisenmetallguss

Berufsbeschreibung

In der Ausbildungsordnung (BGBl.II.Nr.194/2010) sind für die beiden Ausbildungsschwerpunkte (Eisen- und Stahlguss, Nichteisenmetallguss) folgende Ausbildungsinhalte festgelegt (Berufsprofil):

1. Ausbildungsschwerpunkt Eisen- und Stahlguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
e) Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
f) Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
g) Nachbearbeiten der Gussteile wie z.B. Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
h) Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
i) Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
j) Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
k) Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
l) Mitarbeiten bei der Überwachung und Steuerung von Sandkreisläufen,
m) Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Eisen- und Stahlgusslegierungen,
n) Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Eisen- und Stahlguss,
o) Durchführen von Produktions- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Analysieren und Bewerten von Gussfehlern,
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

2. Ausbildungsschwerpunkt Nichteisenmetallguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
e) Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
f) Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
g) Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
h) Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
i) Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
j) Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
k) Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
l) Bedienen von Druck- und/oder Kokillengusseinrichtungen,
m) Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Nichteisenmetall-Gusslegierungen,
n) Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Nichteisenmetall- Guss,
o) Durchführen von Produktions- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Analysieren und Bewerten von Gussfehlern,
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

In der Ausbildungsordnung (BGBl.II.Nr.194/2010) sind für die beiden Ausbildungsschwerpunkte (Eisen- und Stahlguss, Nichteisenmetallguss) folgende Ausbildungsinhalte festgelegt (Berufsprofil):

1. Ausbildungsschwerpunkt Eisen- und Stahlguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
e) Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
f) Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
g) Nachbearbeiten der Gussteile wie z.B. Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
h) Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
i) Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
j) Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
k) Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
l) Mitarbeiten bei der Überwachung und Steuerung von Sandkreisläufen,
m) Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Eisen- und Stahlgusslegierungen,
n) Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Eisen- und Stahlguss,
o) Durchführen von Produktions- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Analysieren und Bewerten von Gussfehlern,
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

2. Ausbildungsschwerpunkt Nichteisenmetallguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
e) Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
f) Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
g) Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen,…

  • 3 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Unempfindlichkeit der Haut
  • 19 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Schichtarbeit
  • Aluminiumguss
  • Druckguss
  • Einrichten von Maschinen und Anlagen
  • Feingießen
  • Formeneinrichten
  • Formstoffaufbereitung
  • Gießereitechnik
  • Gussputzen
  • Handformguss
  • Herstellung von Gussformen
  • Kokillenguss
  • Maschinenformguss
  • Montage von Maschinen und Anlagen
  • Qualitätskontrolle
  • Reparatur und Service von Maschinen und Anlagen
  • Sandstrahlen
  • Schleuderguss
  • Stahlformguss