Textiltechnolog(e)in

Berufsbereiche: Textil und Bekleidung, Mode, Leder
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 3 1/2 Jahre ∅ Einstiegsgehalt: € 1.630,- bis € 2.220,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): TextilmechanikerIn, TextiltechnikerIn - Maschentechnik, TextiltechnikerIn - Webtechnik, GroßmaschinstickerIn.

Berufsbeschreibung

TextiltechnologInnen betreuen die Maschinen in Textilbetrieben, also Spinnmaschinen (zur Fadenproduktion), Webmaschinen (Herstellung textiler Stoffbahnen), Wirkmaschinen (zur Herstellung spezieller Stoffe wie Hemden- und Pulloverstoffe), Strickmaschinen (Herstellung von Pullovern, Schals usw.), Stickmaschinen (Zierstickerei), Posamentiermaschinen (zur Bänder- und Bortenherstellung) oder Ausrüstungsmaschinen (z.B. Färbemaschinen).

Zu den Aufgaben der TextiltechnologInnen gehören die Wartung der Maschinen (z.B. Reinigen, Schmieren), die Durchführung kleinerer Reparaturen (z.B. Austauschen schadhafter Teile) sowie vor allem die Einstellung/Programmierung der Maschinen für den Produktionsvorgang und die Umrüstung bei Produktionsänderung (z.B. Einlegen anderer textiler Materialien; Veränderung der Anordnung mechanischer Teile; Montage anderer Produktionswerkzeuge).

Während der Produktion Überwachen und Steuern sie die Maschinen und kontrollieren laufend die Qualität der Produkte.

 

Das Berufsprofil in der Ausbildungsordnung (BGBl.II.Nr.144/2013) umfasst folgende Punkte:

 

  1. Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe,
  2. Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion,
  3. Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften,
  4. rechnergestütztes Überwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozess-optimierungen sowie Dokumentieren von Betriebsdaten,
  5. Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen,
  6. Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen,
  7. Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen,
  8. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

 

 

TextiltechnologInnen betreuen die Maschinen in Textilbetrieben, also Spinnmaschinen (zur Fadenproduktion), Webmaschinen (Herstellung textiler Stoffbahnen), Wirkmaschinen (zur Herstellung spezieller Stoffe wie Hemden- und Pulloverstoffe), Strickmaschinen (Herstellung von Pullovern, Schals usw.), Stickmaschinen (Zierstickerei), Posamentiermaschinen (zur Bänder- und Bortenherstellung) oder Ausrüstungsmaschinen (z.B. Färbemaschinen).

Zu den Aufgaben der TextiltechnologInnen gehören die Wartung der Maschinen (z.B. Reinigen, Schmieren), die Durchführung kleinerer Reparaturen (z.B. Austauschen schadhafter Teile) sowie vor allem die Einstellung/Programmierung der Maschinen für den Produktionsvorgang und die Umrüstung bei Produktionsänderung (z.B. Einlegen anderer textiler Materialien; Veränderung der Anordnung mechanischer Teile; Montage anderer Produktionswerkzeuge).

Während der Produktion Überwachen und Steuern sie die Maschinen und kontrollieren laufend die Qualität der Produkte.

 

Das Berufsprofil in der Ausbildungsordnung (BGBl.II.Nr.144/2013) umfasst folgende Punkte:

 

  1. Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe,
  2. Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion,
  3. Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften,
  4. rechnergestütztes Überwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozess-optimierungen sowie Dokumentieren von Betriebsdaten,
  5. Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen,
  6. Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen,
  7. Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen,
  8. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

 

 

  • 3 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Fingerfertigkeit
  • Gutes Sehvermögen
  • Technisches Verständnis
  • 5 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Montage von Maschinen und Anlagen
  • Produktionssteuerung
  • Reparatur und Service von Maschinen und Anlagen
  • Schnittkonstruktion mit CAD
  • Textilprüfung