ForsttechnikerIn

Berufsbereiche: Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 3 Jahre. ∅ Einstiegsgehalt: € 1.850,- bis € 3.130,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis


ACHTUNG: Dieser Lehrberuf ist speziell auf die Anforderungen in gewerblichen Forstbetrieben zugeschnitten. Für die forstwirtschaftliche Facharbeiterausbildung in landwirtschaftlichen Forstbetrieben gibt es einen eigenen Lehrberuf: FacharbeiterIn Forstwirtschaft (Lehre).


Berufsbeschreibung

Die wichtigsten Aufgabenbereiche der ForsttechnikerInnen sind die Holzernte (Schlägerung einschließlich Holzlagerung und Holztransport), die Vorbereitung abgeholzter Waldflächen für die Aufforstung, die Durchführung der Aufforstungsarbeiten, die Pflege der Jungwaldbestände, das Durchforsten (Herausschneiden zu eng stehender Bäume und Büsche), die Instandhaltung und Wartung/Reparatur der forsttechnischen Maschinen und Geräte sowie die Erhaltung und Instandsetzung von Wald- und Forstwegen. Weiters sorgen sie auch für die Schädlingsbekämpfung im Wald und führen Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden durch. Die ForsttechnikerInnen sind auch für die genaue Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen und die möglichste Vermeidung von Fällungs- und Transportschäden im Wald zuständig. Ganz wichtig ist auch der Unfallschutz, da die forstliche Arbeit mit erheblichen Unfallgefahren verbunden ist; erforderlich sind daher auch genaue Kenntnis der Erste-Hilfe-Maßnahmen und der Maßnahmen im Fall von Verkehrsunfällen.

 

Berufsprofil gemäß Ausbildungsordnung BGBl.II.Nr.124/2016

  1. Erschließen, Begründen, Schützen und Pflegen von Waldbeständen,
  2. Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen,
  3. Vermessen, Sortieren, Bringen und Lagern von Holz,
  4. Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten der Forsttechnik,
  5. Pflegen und manuelles Instandsetzen von Wald- und Forstwegen sowie Instandsetzen von einfachen forstlichen und jagdlichen Einrichtungen,
  6. berufsspezifisches Bearbeiten von Werkstoffen (z.B. Holz),
  7. Ausführen aller Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und der einschlägigen Umweltstandards.
  • 6 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Gleichgewichtsgefühl
  • 2
    • Körperliche Ausdauer
    • Witterungsunempfindlichkeit
  • Körperliche Wendigkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Trittsicherheit
  • 10 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Aufforstung
  • Baumschlägerung
  • Durchforstung
  • Erstellung von Aufforstungsplänen
  • Erstellung von Schlägerungsplänen
  • Forstverwaltung
  • Forstwirtschaftliche Schädlingskontrolle
  • Holzernte
  • Holzvermessung
  • Waldbauberatung