LuftfahrzeugtechnikerIn
Berufsbereiche: Handel, Logistik, Verkehr / Maschinenbau, Kfz, MetallAusbildungsform: Lehre
Hinweis
Ältere Berufsbezeichnung(en): LuftfahrzeugmechanikerIn; LuftfahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Flugzeuge mit Kolbentriebwerken; LuftfahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Flugzeuge mit Turbinentriebwerken; LuftfahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Hubschrauber.
Berufsbeschreibung
LuftfahrzeugtechnikerInnen warten und reparieren alle Arten von Luftfahrzeugen: Verkehrsflugzeuge, Militärflugzeuge, Sport- und Kleinflugzeuge, Hubschrauber (Helikopter). Regelmäßige Wartungen von Luftfahrzeugen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Betriebstüchtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei müssen die LuftfahrzeugtechnikerInnen mechanische, hydraulische, pneumatische und elektronische Komponenten und Baugruppen regelmäßig überprüfen und entsprechende Instandhaltungsarbeiten daran durchführen (Reinigung, Nachfüllen von Hydraulikflüssigkeiten, Schmieren mechanischer Teile usw.). Eine wichtige Aufgabe ist das Suchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen. Falls Komponenten Fehler aufweisen, bauen sie diese aus, zerlegen und reparieren sie und bauen sie wieder zusammen; schadhafte Teile werden heute oft nicht repariert, sondern durch neue ersetzt (dies gilt vor allem für elektronische Komponenten). Nach dem Einbau der reparierten oder neuen Komponenten in das Luftfahrzeug prüfen die LuftfahrzeugtechnikerInnen alle Funktionen und justieren die Teile (Feineinstellung der Steuerungen).
Luftfahrzeuge müssen gemäß den durch das Gesetz und den Hersteller festgelegten Kontroll- und Wartungsvorschriften (Checklisten) regelmäßig kontrolliert und gewartet werden (Intervallwartungen). Bei der Arbeit der LuftfahrzeugtechnikerInnen steht daher meist die Gewährleistung eines einwandfreien Betriebes der Luftfahrzeuge im Vordergrund, während die Wiederherstellung der Flug- und Betriebstüchtigkeit schadhafter Luftfahrzeuge eine eher geringe Rolle spielt.
Voraussetzung für die selbständige Durchführung von Arbeiten an einer bestimmten Flugzeugtype bzw. Flugzeugart sind typenspezifische Prüfungen. Grundsätzlich dürfen nur Luftfahrzeugwart(e)innen eigenverantwortlich an Luftfahrzeugen arbeiten. Die LuftfahrzeugtechnikerInnen dürfen bis zur Ablegung der vorgesehenen Prüfungen unter ihrer Aufsicht nur Wartungsarbeiten durchführen.
Die Arbeitsschwerpunkte der LuftfahrzeugtechnikerInnen sind die Überprüfung, der Aus- und Einbau (bzw. Tausch) sowie die Reparatur von Bauelementen der Luftfahrzeuge. Durch Sichtkontrolle stellen sie Schäden und Mängel an der Oberfläche des Flugzeuges fest. Mit Flugsimulationsgeräten führen sie Funktionskontrollen an Navigationsgeräten (z.B. Höhenmesser, Geschwindigkeitsmesser) und Bordinstrumenten sowie an den damit verbundenen Einrichtungen (Fahrwerk, Steuerwerk) durch. Sie überprüfen die Bremsen am Bremsprüfstand und kontrollieren zusätzliche Sicherungseinrichtungen (z.B. Sauerstoffmasken, Gurte). Während eines Prüflaufes testen sie bereits gewartete Motoren und führen Leistungstests durch. Sie nehmen Fehlermessungen an zerlegten Einzelteilen von Bauelementen sowie Werkstoffprüfungen vor (um z.B. Risse festzustellen) und vergleichen die Messergebnisse mit den Toleranzgrenzen im Wartungshandbuch.
Der Ein- und Ausbau bzw. Austausch von Bauteilen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit. Die Bauteile können z.B. fehlerhaft sein oder müssen entsprechend dem Wartungshandbuch regelmäßig gewechselt werden. Die LuftfahrzeugtechnikerInnen bauen sie aus, reparieren die Bauteile selbst oder geben sie an eine Reparaturwerkstätte weiter. Die neuen bzw. reparierten Bauelemente bauen sie wieder ein und prüfen die Funktionsfähigkeit. Weiters verlegen sie Schlauch- und Rohrleitungen im Flugzeug bzw. tauschen diese aus.
Bei der Inspektion des Triebwerkes eines Sportflugzeuges lassen die LuftfahrzeugtechnikerInnen das Öl ab, indem sie mit einem Schraubenschlüssel die Ölablassschraube öffnen. Dann untersuchen und reinigen sie den Ölfilter. Sie überprüfen den Zustand und die Dichtheit der Ölleitungen und der Anschlüsse und füllen neues Öl in den Ölbehälter. Sie prüfen die Kraftstoffleitungen auf ihren Allgemeinzustand, ihre Befestigung, auf Scheuerstellen und Dichtheit. Anschließend kontrollieren sie die Funktion der Kraftstoffpumpe und reinigen den Kraftstofffilter. Den Gas- und Gemischbedienungszug überprüfen sie durch Einschieben und Herausziehen des jeweiligen Bedienungsknopfes. Bei Schwergängigkeit ölen sie den Seilzug.
Sie erfassen und dokumentieren alle technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse, indem sie die bei der Wartung und Reparatur der Luftfahrzeuge durchgeführten Arbeiten auf einem Arbeitsblatt eintragen und die ordnungsgemäße Durchführung mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Berufsprofil gemäß Ausbildungsordnung BGBl.II.Nr.128/2016
- Lesen und Anwenden technischer Unterlagen (auch in englischer Sprache),
- Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden,
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Beurteilen von Arbeitsergebnisse und Anwenden von Qualitätsmanagementsystemen,
- Ausführen von Arbeiten - Wartungstätigkeiten am Luftfahrzeug unter Berücksichtigung der einschlägigen Luftfahrzeugherstellerinstandhaltungsanweisungen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen und der einschlägigen Umweltstandards,
- Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien, unter Berücksichtigung der einschlägigen Luftfahrzeugherstelleranweisungen sowie luftfahrtspezifischer Normen
- Bearbeiten und Zusammenbauen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Komponenten sowie Einbauen, Justieren und Prüfen, Beurteilen des korrekten Zustandes in Abhängigkeit der Anweisungen des Herstellers sowie Beurteilen der korrekten Funktion dieser Komponenten in Luftfahrzeugen,
- Demontieren, Montieren, Handhaben und Inbetriebnehmen von Luftfahrzeugsystemkomponenten an Luftfahrzeugen,
- Instandhalten von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Komponenten und Baugruppen, Messen, Beurteilen und Prüfen berufstypischer physikalischer Größen,
- Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Luftfahrzeugsystemkomponenten,
- Erfassen und Erstellen der erforderlichen Dokumentationen sowie technischer Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung der national und international vorgegebenen Luftfahrtgesetze und Normen,
- fachgerechtes Anwenden luftfahrtspezifischer Werkzeuge bzw. Testeinrichtungen.
LuftfahrzeugtechnikerInnen warten und reparieren alle Arten von Luftfahrzeugen: Verkehrsflugzeuge, Militärflugzeuge, Sport- und Kleinflugzeuge, Hubschrauber (Helikopter). Regelmäßige Wartungen von Luftfahrzeugen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Betriebstüchtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei müssen die LuftfahrzeugtechnikerInnen mechanische, hydraulische, pneumatische und elektronische Komponenten und Baugruppen regelmäßig überprüfen und entsprechende Instandhaltungsarbeiten daran durchführen (Reinigung, Nachfüllen von Hydraulikflüssigkeiten, Schmieren mechanischer Teile usw.). Eine wichtige Aufgabe ist das Suchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen. Falls Komponenten Fehler aufweisen, bauen sie diese aus, zerlegen und reparieren sie und bauen sie wieder zusammen; schadhafte Teile werden heute oft nicht repariert, sondern durch neue ersetzt (dies gilt vor allem für elektronische Komponenten). Nach dem Einbau der reparierten oder neuen Komponenten in das Luftfahrzeug prüfen die LuftfahrzeugtechnikerInnen alle Funktionen und justieren die Teile (Feineinstellung der Steuerungen).
Luftfahrzeuge müssen gemäß den durch das Gesetz und den Hersteller festgelegten Kontroll- und Wartungsvorschriften (Checklisten) regelmäßig kontrolliert und gewartet werden (Intervallwartungen). Bei der Arbeit der LuftfahrzeugtechnikerInnen steht daher meist die Gewährleistung eines einwandfreien Betriebes der Luftfahrzeuge im Vordergrund, während die Wiederherstellung der Flug- und Betriebstüchtigkeit schadhafter Luftfahrzeuge eine eher geringe Rolle spielt.
Voraussetzung für die selbständige Durchführung von Arbeiten an einer bestimmten Flugzeugtype bzw. Flugzeugart sind typenspezifische Prüfungen. Grundsätzlich dürfen nur Luftfahrzeugwart(e)innen eigenverantwortlich an Luftfahrzeugen arbeiten. Die LuftfahrzeugtechnikerInnen dürfen bis zur Ablegung der vorgesehenen Prüfungen unter ihrer Aufsicht nur Wartungsarbeiten durchführen.
Die Arbeitsschwerpunkte der LuftfahrzeugtechnikerInnen sind die Überprüfung, der Aus- und Einbau (bzw. Tausch) sowie die Reparatur von Bauelementen der Luftfahrzeuge. Durch Sichtkontrolle stellen sie Schäden und Mängel an der Oberfläche des Flugzeuges fest. Mit Flugsimulationsgeräten führen sie Funktionskontrollen a…
- 14 fachliche berufliche Kompetenzen
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1
Arbeit mit Geräten, Maschinen und Anlagen
-
Reparatur und Service von Maschinen und Anlagen (1)
- Technische Schadensanalyse
-
Reparatur und Service von Maschinen und Anlagen (1)
-
1
Elektroinstallation und Elektrohandwerk
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Verdrahtung und Verkabelung (1)
- Kabelkonfektionierung
-
Verdrahtung und Verkabelung (1)
-
1
Elektronikkenntnisse
- Funktionsüberprüfung an elektronischen Anlagen
-
1
Fahrzeugbaukenntnisse
-
Luftfahrzeugbau (1)
- Flugzeugmontage
-
Luftfahrzeugbau (1)
-
1
Fahrzeugservice- und -reparaturkenntnisse
-
Luftfahrzeugservice und -reparatur (1)
- Flugzeugservice und -reparatur
-
Luftfahrzeugservice und -reparatur (1)
-
1
Fahrzeugtechnik-Kenntnisse
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Luftfahrzeugtechnik (1)
- Flugzeugtechnik
-
Luftfahrzeugtechnik (1)
-
1
Kenntnis berufsspezifischer Rechtsgrundlagen
-
Berufsspezifische Normen und Richtlinien (2)
- Berufsspezifische Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
- IEC 61508
-
Berufsspezifische Normen und Richtlinien (2)
- Maschinenbaukenntnisse
-
1
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
-
Messtechnik (1)
- Sensorik
-
Messtechnik (1)
-
1
Sicherheitstechnik-Kenntnisse
-
Sicherheitsuntersuchungen (1)
- Kontroll- und Abnahmetechnik bei Flugzeugen
-
Sicherheitsuntersuchungen (1)
-
1
Transportabwicklungskenntnisse
- Luftverkehr
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1
Verkehrstechnik-Kenntnisse
-
Flugtechnik (1)
- Flugdiensttechnik
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Flugtechnik (1)
-
1
Wissenschaftliches Fachwissen Naturwissenschaften
-
Physik (1)
- Festigkeitsberechnungen
-
Physik (1)
-
1
Wissenschaftliches Fachwissen Technik und Formalwissenschaften
-
Ingenieurwissenschaften (1)
- Technische Mechanik
-
Ingenieurwissenschaften (1)
- 3 überfachliche berufliche Kompetenzen
- Bereitschaft zur Schichtarbeit
- Reisebereitschaft
- Zuverlässigkeit
- 14 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
- Fehlerbehebung an elektronischen Anlagen
- Flugzeugkonstruktion
- Funktionsüberprüfung an elektronischen Anlagen
- Helikoptertechnik
- Herstellung von Turboprop-Triebwerken
- Hydrauliktechnik
- Kontrolle der Funktionstüchtigkeit von Flugzeugen
- Luftfahrzeugservice und -reparatur
- Pneumatiktechnik
- Reparatur und Service von Maschinen und Anlagen
- Reparatur von Flugzeugkomponenten
- Triebwerkstechnik
- Turbinenantriebstechnik
- Wartung von Kolbentriebwerken