zu Beruf, Aus- und Weiterbildung
PflegeassistentIn (Lehrberuf)
Berufsbereiche: Soziales, Gesundheit, SchönheitspflegeAusbildungsform: Lehre
Hinweis
Die Pflegelehre kann seit 1.9.2023 begonnen werden. Sie wird derzeit als befristeter Ausbildungsversuch geführt; der Eintritt in die Lehre ist vorläufig bis 31.12.2029 möglich.
Die Pflegelehre wird in einer 3-jährigen Form ("Pflegeassistenz", PA) und einer 4-jährigen Form ("Pflegefachassistenz", PFA) angeboten. Die 4-jährige Pflegefachassistenz umfasst mehr Pflegebereiche als die Pflegeassistenz (z.B. Pflege von Kindern und Jugendlichen, von psychisch kranken Menschen oder von chronisch Kranken) und auch eine umfassendere Ausbildung in den einzelnen Pflegebereichen. Nach Absolvierung der 3-jährigen Pflegeassistenz kann die Ausbildung zur Pflegefachassistenz weitergeführt werden (Dauer: 1 Jahr).
Mit der Einrichtung der Pflegeassistenz-/Pflegefachassistenz-Ausbildung als 3- bis 4-jähriger Lehrberuf ist es nun erstmals möglich, diese Ausbildung bereits nach Abschluss der Pflichtschule bzw. der 9. Schulstufe (also mit 15 Jahren) zu beginnen. Die bisherigen 1- bis 2-jährigen Ausbildungsformen, also die Pflegeassistenz-Lehrgänge und die Pflegeassistenz-Ausbildungen an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, setzen ja ein Mindestalter von 17 Jahren voraus, weil für jüngere Personen der direkte Patientenkontakt bzw. die praktische Ausbildung am Krankenbett nicht erlaubt ist (siehe Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz). In der Pflegelehre werden daher in den ersten beiden Lehrjahren neben den theoretischen Kenntnissen vor allem fächerübergreifende Lerninhalte vermittelt. Medizinisch-pflegerische Maßnahmen können in Form von "Simulationen" (z.B. mit menschenähnlichen Puppen) auch schon vor Vollendung des 17. Lebensjahres erlernt und geübt werden. Die Möglichkeit einer Ausbildung im direkten PatientInnen-Kontakt besteht auch hinsichtlich des Erwerbs sozialer und kommunikativer Fertigkeiten/Kenntnisse (Gesprächsführung, Tagesgestaltung, Beschäftigung), zum Beispiel in SeniorInnen- und Behindertenheimen.
Berufsbeschreibung
PflegeassistentInnen arbeiten in Krankenhäusern, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheimen, SeniorInnen- und Pflegeheimen, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), medizinischen Ordinationen und in Einrichtungen, die Hauskrankenpflege anbieten (z.B. Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe). Sie gehören meist einem Team aus PflegeassistentInnen/PflegefachassistentInnen, Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Ärzten/Ärztinnen an.
Die Aufgaben der PflegeassistentInnen in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen (PatientInnen, SeniorInnen, Behinderte) umfassen vor allem die regelmäßige Körperpflege (Reinigung, Hautpflege, Inkontinenzversorgung), das Anrichten von Mahlzeiten und die Unterstützung beim Essen/Trinken (Füttern), die sachgemäße Lagerung (um das Wundliegen zu verhindern) und das Wechseln der Bettwäsche. PflegeassistentInnen gehen auch auf die Fragen und Wünsche/Bedürfnisse der PatientInnen und Angehörigen ein und helfen den PatientInnen beim Aufstehen, Anziehen und Gehen sowie bei der Benützung der Toilette. Eine wichtige Aufgabe ist auch, die Pflegeräumlichkeiten und die Pflegebehelfe in Ordnung zu halten und zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
Bestimmte Tätigkeiten dürfen PflegeassistentInnen nur auf schriftliche Anordnung von Ärzten/Ärztinnen und unter Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals oder von Ärzten/Ärztinnen durchführen. Dazu gehören die Verabreichung von Arzneimittel, die Blutentnahme aus der Kapillare (z.B. an der Fingerspitze), die Blutentnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern), die Durchführung einfacher standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie von Schnelltestverfahren, das Anlegen von Bandagen und Verbänden, die Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln oder die Durchführung einfacher Wärme- und Lichtanwendungen. Anweisungspflichtig sind auch die Überwachung der medizinischen Basisdaten (z.B. Körpertemperatur, Puls, Blutdruck, Gewicht, Atmung) und die Beobachtung der Zustandsveränderungen der PatientInnen; im Rahmen der Dokumentation tragen die PflegeassistentInnen diese Informationen in die vorgesehenen Tabellen/Formulare ein. Wenn außergewöhnliche Entwicklungen oder Abweichungen stattfinden, teilen sie dies den Vorgesetzten mit.
HINWEIS zum Tätigkeitsunterschied zwischen PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen: PflegeassistentInnen dürfen einige Tätigkeiten in der Pflege nicht dürchführen (auch nicht auf ärztliche Anweisung); diese Tätigkeiten sind den länger und spezieller ausgebildeten PflegefachassistentInnen (nach schriftlicher ärztlicher Anordnung) bzw. dem diplomierten Pflegepersonal vorbehalten und umfassen beispielsweise folgende Bereiche (Aufzählung ist nicht vollständig):
- Durchführung standardisierter diagnostischer Programme (z.B. EKG, EEG),
- Lungenfunktionstests,
- Legen und Entfernen von Magensonden durch Nase oder Mund,
- Ab- und Anschluss laufender Infusionen,
- Anlegen von Miedern, Orthesen (Gelenksstützen) und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen.
Im BERUFSBILD für diesen Lehrberuf sind unter anderem folgende Kompetenzbereiche festgelegt (Quelle: Pflegeassistenz-Ausbildungsordnung 2023):
- Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
- Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
- Berufliche Identitätsentwicklung
- Der gesunde Mensch
- Der pflegebedürftige Mensch
- Menschen im Krankenhaus pflegen
- Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Settings pflegen
- Menschen im Pflegewohnheim pflegen
- Menschen zu Hause pflegen
- Berufstätig werden und bleiben
- Pflege von hochbetagten Menschen
- Pflege von Menschen mit Behinderung
- Pflege von Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf
PflegeassistentInnen arbeiten in Krankenhäusern, Ambulatorien, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behindertenheimen, SeniorInnen- und Pflegeheimen, Palliativeinrichtungen/Hospize (Sterbebegleitung), medizinischen Ordinationen und in Einrichtungen, die Hauskrankenpflege anbieten (z.B. Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe). Sie gehören meist einem Team aus PflegeassistentInnen/PflegefachassistentInnen, Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Ärzten/Ärztinnen an.
Die Aufgaben der PflegeassistentInnen in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen (PatientInnen, SeniorInnen, Behinderte) umfassen vor allem die regelmäßige Körperpflege (Reinigung, Hautpflege, Inkontinenzversorgung), das Anrichten von Mahlzeiten und die Unterstützung beim Essen/Trinken (Füttern), die sachgemäße Lagerung (um das Wundliegen zu verhindern) und das Wechseln der Bettwäsche. PflegeassistentInnen gehen auch auf die Fragen und Wünsche/Bedürfnisse der PatientInnen und Angehörigen ein und helfen den PatientInnen beim Aufstehen, Anziehen und Gehen sowie bei der Benützung der Toilette. Eine wichtige Aufgabe ist auch, die Pflegeräumlichkeiten und die Pflegebehelfe in Ordnung zu halten und zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
Bestimmte Tätigkeiten dürfen PflegeassistentInnen nur auf schriftliche Anordnung von Ärzten/Ärztinnen und unter Aufsicht des diplomierten Pflegepersonals oder von Ärzten/Ärztinnen durchführen. Dazu gehören die Verabreichung von Arzneimittel, die Blutentnahme aus der Kapillare (z.B. an der Fingerspitze), die Blutentnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern), die Durchführung einfacher standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie von Schnelltestverfahren, das Anlegen von Bandagen und Verbänden, die Verabreichung von Insulininjektionen und Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln oder die Durchführung einfacher Wärme- und Lichtanwendungen. Anweisungspflichtig sind auch die Überwachung der medizinischen Basisdaten (z.B. Körpertemperatur, Puls, Blutdruck, Gewicht, Atmung) und die Beobachtung der Zustandsveränderungen der PatientInnen; im Rahmen der Dokumentation tragen die PflegeassistentInnen diese Informationen in die vorgesehenen Tabellen/Formulare ein. Wenn außergewöhnliche Entwicklungen oder Abweichungen …
Hinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
-
ab 18.09.2026
Fach-SozialbetreuerIn mit Schwerpunkt Altenarbeit für die Pflegeassistenz - Auswahl
Das Auswahlseminar hat zwei Teile: einen mündlichen und einen schriftlichen Teil.Ziele:
Im Auswahlseminar prüfen wir, ob Sie für den Beruf geeignet sind.Zielgruppe:
Pflegeassistent:innen die als Fach-Sozialbetreuer:innen mit Schwerpunkt Altenarbeit arbeiten wollenVoraussetzungen:
Sie haben eine Ausbildung in der Pflegeassistenz erfolgreich abgeschlossen. Sie sind gesundheitlich geeignet. Sie sind vertrauenswürdig für einen Beruf in der Sozialbetreuung.Institut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum Graz WestWann:
18.09.2026 - 18.09.2026 -
ab 18.09.2026
Psychiatrische Krankheitsbilder im Pflegealltag
Pflege bei psychischen ErkrankungenZiele:
Psychische Erkrankungen erkennen empathisch und sicher pflegen. Ihr 2-Tages-Update für mehr Verständnis und Handlungssicherheit.Zielgruppe:
Pflegeassistent:innenVoraussetzungen:
Abschluss Pflegeassistent:inInstitut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum AichfeldWann:
18.09.2026 - 19.09.2026 -
ab 21.09.2026
Upgrade Pflegefachassistenz gemäß §3 PA-PFA-AV - Ihr Weg von der PA zur PFA
Durch Ihre bereits erlangte Grundqualifikation (Pflegeassistent/in bzw. Fach- und Diplomsozialbetreuer/in Altenarbeit oder Behindertenarbeit) erhalten Sie im Rahmen dieser Ausbildung eine Höherqualifikation zum/zur Pflegefachassistenten/in.Ziele:
Sie erweitern Ihre erworbenen Kompetenzen und erhalten einen breiter gefächerten Zuständigkeitsbereich.Zielgruppe:
Ausgebildete Pflegeassistenten/innen bzw. Fach- und Diplomsozialbetreuer/innen Schwerpunkt Altenarbeit bzw. Behindertenarbeit.Voraussetzungen:
Qualifikation Pflegeassistenz.Institut:
Berufsförderungsinstitut OberösterreichWo:
BFI-Akademiehaus, Wohlmayrgasse 5, Ried / InnkreisWann:
21.09.2026 - 27.01.2028 -
ab 24.09.2026
Psychiatrische Krankheitsbilder im Pflegealltag
Pflege bei psychischen ErkrankungenZiele:
Psychische Erkrankungen erkennen empathisch und sicher pflegen. Ihr 2-Tages-Update für mehr Verständnis und Handlungssicherheit.Zielgruppe:
Pflegeassistent:innenVoraussetzungen:
Abschluss Pflegeassistent:inInstitut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum LeibnitzWann:
24.09.2026 - 25.09.2026 -
ab 24.09.2026
Pharmakologisches Wissen im Pflegealltag
Grundlagen Pharmakologie Medikamentengruppen Medikamentenabhängigkeit Alternative MedizinZiele:
Sie vertiefen Ihr Wissen über Arzneimittel und den Umgang mit Medikamenten. Dadurch werden Sie sicherer. Sie verbessern Ihre Fähigkeit, mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen zu sprechen. Sie bekommen einen Überblick über alternative Medizin und die Risiken der Pharmakologie.Zielgruppe:
Heimhilfen Pflegeassistent:innenVoraussetzungen:
Abschluss Heimhilfe oder Abschluss Pflegeassistent:inInstitut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum Graz WestWann:
24.09.2026 - 24.09.2026 -
ab 30.09.2026
Pflegeassistenz - Kostenloses Auswahlseminar
Das Auswahlseminar hat zwei Teile. Es gibt einen schriftlichen Teil. Danach gibt es ein persönliches Gespräch.Ziele:
Im kostenlosen Auswahlseminar prüfen wir, ob Sie für den Beruf Pflegeassistent:in geeignet sind.Zielgruppe:
Personen mit passender Berufserfahrung können sich bewerben. Auch Personen mit gesundheitlicher Eignung, Motivation und Verständnis sind geeignet. Wichtig ist der Wille, mit kranken, behinderten, alten und pflegebedürftigen Menschen zu arbeiten.Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Ausbildung: Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein. Sie müssen die 9. Schulstufe positiv abgeschlossen haben. Alternativ können Sie die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemacht haben. Es gibt Ausnahmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie müssen gesundheitlich geeignet sein. Das müssen Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Das Attest darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Sie müssen vertrauenswürdig sein, um im Pflegeberuf zu arbeiten. Das müssen Sie mit einem Strafregisterauszug nachweisen. Der Auszug darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Sie müssen Deutschkenntnisse auf der Kompetenzstufe B1 haben. Sie müssen das Auswahlseminar erfolgreich bestehen. Sie müssen vor dem ersten Praktikum einen Nachweis über Impfungen haben. Diese Impfungen sind: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varicellen) und Hepatitis B. Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Auswahlseminar mit: Einen aktuellen Lebenslauf mit Foto. Kopien von Zeugnissen ab der 8. Schulstufe (zum Beispiel Hauptschule, Pflichtschulabschluss, Lehrabschluss). Eine Kopie der Praktikumsbestätigung, wenn Sie ein passendes Praktikum gemacht haben.Institut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum AichfeldWann:
30.09.2026 - 30.09.2026 -
ab 05.10.2026
Fach-Sozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Behindertenarbeit für die Pflegeassistenz
Die Ausbildung hat 400 Stunden Unterricht und 400 Stunden praktische Arbeit. Theorie * Persönlichkeits-Bildung: Supervision, musisch-kreative Bildung, Kommunikation, Konflikte lösen, Bewegung, Körper-Erfahrung * Sozial-Betreuung allgemein: Wissen über Berufe, Regeln für Berufe, Methoden, Rehabilitation, Mobilisation, Gerontologie * Grundwissen über Menschen: Einführung in das Lernen, die Seele und das Zusammenleben * Politische Bildung und Recht: Grundlagen im Berufsrecht * Medizin und Pflege * Begleitung im Leben, Sterben und Trauern * Haushalt, Ernährung, Diät * Sozial-Betreuung mit Schwerpunkt auf Arbeit mit älteren Menschen Praxis Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Bereichen statt. Dazu gehören: * Abteilungen in Krankenhäusern * Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen wohnen und betreut werden * Einrichtungen für Pflege zu Hause oder soziale Dienste * Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen unterstützenZiele:
Wenn Sie die Ausbildung in Theorie und Praxis erfolgreich abschließen und die Fachprüfung bestehen, bekommen Sie ein anerkanntes Zeugnis. Anerkannt bedeutet, dass es offiziell gültig ist. Damit dürfen Sie als Sozialbetreuerin oder Sozialbetreuer arbeiten. Sie dürfen dann die Berufsbezeichnung 'Fach-SozialbetreuerIn mit Spezialisierung Behindertenarbeit' verwenden.Zielgruppe:
Pflegeassistent:innen mit Ausbildung können als Fach-Sozialbetreuer:innen arbeiten. Der Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.Voraussetzungen:
Sie brauchen eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflegeassistenz. Sie müssen gesund sein und vertrauenswürdig. Außerdem müssen Sie das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen.Institut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum DeutschlandsbergWann:
05.10.2026 - 15.10.2027 -
ab 05.10.2026
Pflegeassistenz
Die Ausbildung hat 800 Stunden Unterricht und 800 Stunden praktische Arbeit. Eine Theorie-Stunde dauert 45 Minuten. Eine Praxis-Stunde dauert 60 Minuten. Theorie Grundsätze der professionellen Pflege I Pflegeprozess I (einschließlich EDV) Beziehungsgestaltung und Kommunikation Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik - Teil 1 und 2 Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinischer Pflegetechnik - Teil 1 und 2 Kooperation, Koordination und Organisation I Entwicklung und Sicherung von Qualität I Lernbereich Training und Transfer I Praxis Akutpflege Operative und konservative medizinische Fachbereiche Langzeitpflege Pflegeheim, mobile Pflege, geriatrische Tageszentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (mit Pflegeschwerpunkt) Wahlpraktikum Mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen Theorie-Praxistransfer einschl. Praxisreflexion Lernbereich Training und Transfer (z. B. Fertigkeitentraining, Simulationsverfahren)Ziele:
Wenn Sie die vorgeschriebene Ausbildung machen und die Abschlussprüfung bestehen, bekommen Sie ein Zeugnis, das vom Staat anerkannt ist. Damit dürfen Sie im Beruf Pflegeassistenz arbeiten. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Pflegeassistent oder Pflegeassistentin benutzen.Zielgruppe:
Gesucht werden Personen mit passender Berufserfahrung. Außerdem sollten sie körperlich und seelisch geeignet sein. Wichtig sind Freude, Motivation und Einfühlungsvermögen. Sie arbeiten mit kranken, behinderten, alten und pflegebedürftigen Menschen.Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein. Sie müssen die 9. Schulstufe positiv abgeschlossen haben oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung bestanden haben. Es gibt Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen gesundheitlich geeignet sein. Das müssen Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Das Attest darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Sie müssen vertrauenswürdig sein, um einen Pflege-Beruf auszuüben. Das müssen Sie mit einem Strafregisterauszug nachweisen. Der Auszug darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Sie müssen Deutsch-Kenntnisse auf der Kompetenz-Stufe B1 haben. Sie müssen das Auswahl-Seminar erfolgreich absolvieren. Sie müssen vor dem ersten stationären Praktikum Impfungen haben. Sie brauchen einen Immunitätsnachweis gegen Masern, Mumps, Röteln, Varicellen (Windpocken, Schafblattern) und Hepatitis B.Institut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum LeibnitzWann:
05.10.2026 - 03.12.2027 -
ab 07.10.2026
Pflegeassistenz - Kostenloses Auswahlseminar
Das Auswahlseminar hat zwei Teile. Es gibt einen schriftlichen Teil. Danach gibt es ein persönliches Gespräch.Ziele:
Im kostenlosen Auswahlseminar prüfen wir, ob Sie für den Beruf Pflegeassistent:in geeignet sind.Zielgruppe:
Personen mit passender Berufserfahrung können sich bewerben. Auch Personen mit gesundheitlicher Eignung, Motivation und Verständnis sind geeignet. Wichtig ist der Wille, mit kranken, behinderten, alten und pflegebedürftigen Menschen zu arbeiten.Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Ausbildung: Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein. Sie müssen die 9. Schulstufe positiv abgeschlossen haben. Alternativ können Sie die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemacht haben. Es gibt Ausnahmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie müssen gesundheitlich geeignet sein. Das müssen Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Das Attest darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Sie müssen vertrauenswürdig sein, um im Pflegeberuf zu arbeiten. Das müssen Sie mit einem Strafregisterauszug nachweisen. Der Auszug darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Sie müssen Deutschkenntnisse auf der Kompetenzstufe B1 haben. Sie müssen das Auswahlseminar erfolgreich bestehen. Sie müssen vor dem ersten Praktikum einen Nachweis über Impfungen haben. Diese Impfungen sind: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varicellen) und Hepatitis B. Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Auswahlseminar mit: Einen aktuellen Lebenslauf mit Foto. Kopien von Zeugnissen ab der 8. Schulstufe (zum Beispiel Hauptschule, Pflichtschulabschluss, Lehrabschluss). Eine Kopie der Praktikumsbestätigung, wenn Sie ein passendes Praktikum gemacht haben.Institut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum KapfenbergWann:
07.10.2026 - 07.10.2026 -
ab 09.10.2026
Hebe- und Positionstechniken im Pflegealltag
Praktische Techniken für rückenschonendes Heben und sicheres Positionieren.Ziele:
Praktische Techniken helfen, den Rücken zu schonen und sicher zu arbeiten. Diese Techniken verbessern die Ergonomie und die Arbeitssicherheit für Pflegeasisstent:innen im Pflege-Alltag.Zielgruppe:
Pflegeassistent:innenVoraussetzungen:
Abschluss Pflegeassistent:inInstitut:
bfi Berufsförderungsinstitut SteiermarkWo:
Bildungszentrum AichfeldWann:
09.10.2026 - 09.10.2026
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
- 12 fachliche berufliche Kompetenzen
-
1
Fachsprachenkenntnisse
- Fachterminologie Pflegebereich
-
8
Gesundheits- und Krankenpflege
-
Altenpflege (2)
- Führung von Vorsorgedialogen
- Palliativpflege
- Bedienung von Pflegegeräten
-
Durchführung von Pflegemaßnahmen (17)
- Absaugen der Atemwege
- Anlegen thermoplastischer Verbände
- Anlegen von Kompressionsbandagen
- Blutdruck messen
- Blutzucker messen
- Durchführen einfacher Wundversorgung
- Durchführen von Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen
- Durchführung von Mikro- und Einmalklistieren
- Fachgerechte Lagerung von PatientInnen
- Kapillare Blutentnahme
- Medizinische Betreuung
- Überwachen medizinischer Basisdaten
- Überwachen von PatientInnen
- Verabreichen von Insulin
- Verabreichen von Medikamenten
- Verabreichung von subkutanen Injektionen
- Weiterleiten von gesundheitsrelevanten Informationen
- Komplementäre Pflegemethoden
-
Krankenpflege (4)
- Hauskrankenpflege
- Intensivpflege
- Pflege in Krankenhäusern und Ambulanzen
- Tracheostoma-Pflege
-
Pflege für bestimmte Zielgruppen (2)
- Inkontinenzpflege
- Langzeitpflege
-
Pflegerisches Fachwissen (6)
- Erklärung von Pflegemaßnahmen
- Mobile Pflegedokumentation
- Pflegeanamnese
- Pflegeberatung
- Pflegedokumentation
- Pflegeklassifikation
-
Unterstützung bei der Lebensführung (1)
- Unterstützung bei der Körperpflege
-
Altenpflege (2)
-
1
Hygienekenntnisse
-
Durchführung von Hygienemaßnahmen (1)
- Einhaltung krankenhaushygienischer Richtlinien
-
Durchführung von Hygienemaßnahmen (1)
-
1
Kenntnis berufsspezifischer Rechtsgrundlagen
-
Berufsspezifisches Recht (1)
- Grundlagen des Medizinrechts
-
Berufsspezifisches Recht (1)
-
1
Kenntnisse in Sozialarbeit und -pädagogik
-
Betreutes Wohnen (1)
- Risikoerkennung in der Betreuung
-
Betreutes Wohnen (1)
-
3
Medizinisch-analytische Labormethodenkenntnisse
-
Blutanalyse (1)
- Durchführen standardisierter Blutuntersuchungen
-
Harnanalyse (1)
- Durchführen standardisierter Harnuntersuchungen
-
Stuhlanalyse (1)
- Durchführen standardisierter Stuhluntersuchungen
-
Blutanalyse (1)
-
1
Medizinische Funktionsdiagnostik
-
Labordiagnostik (1)
- Point-of-Care-Testing
-
Labordiagnostik (1)
-
1
Medizinische Grundkenntnisse
-
Erste Hilfe (3)
- Lagerung von Verletzten
- Setzen von Wiederbelebungsmaßnahmen
- Wundversorgung
-
Erste Hilfe (3)
-
1
Medizinische Informations- und Dokumentationssysteme
- Krankenhausinformationssystem
-
2
Medizinisches Fachwissen
- Medizinische Hygiene
- Patientenversorgung
-
2
Medizintechnik-Kenntnisse
-
Medizinische Instrumente und Geräte (1)
- Bedienen von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten
- Medizintechnische Überwachungsgeräte
-
Medizinische Instrumente und Geräte (1)
-
1
Reinigungskenntnisse
-
Medizinische Reinigung (1)
- Desinfektion von medizinischen Instrumenten und Geräten
-
Medizinische Reinigung (1)
- 9 überfachliche berufliche Kompetenzen
- Diskretion
- Einsatzbereitschaft
- Frustrationstoleranz
- Hilfsbereitschaft
- Hohes Einfühlungsvermögen
- Kommunikationsstärke
- Körperliche Belastbarkeit
-
1
Teamfähigkeit
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Verantwortungsbewusstsein
- 15 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
- Ambulanzdienst
- Turnusdienst
- Haushaltsführungskenntnisse
- Ausbildung zum/zur PflegeassistentIn
- Fachgerechte Lagerung von PatientInnen
- Führerschein B
- Geriatrie
- Hauskrankenpflege
- Medizinische Betreuung
- Mobilisation
- Palliativpflege
- Pflegedokumentation
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Vertrautheit mit Hygienevorschriften
Hinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.



