Schwerpunkt: Weiterbildung an Hochschulen: neue Perspektiven für die Karriere
Weiterbildung an Unis, FHs, PHs und Privatunis wird reformiert
Lebenslanges Lernen ist in der heutigen Zeit ein "Muss", denn die ständigen Fortschritte in Bereichen wie Technik, Wirtschaft und Gesellschaft haben enorme Auswirkungen auf Berufsbilder und Qualifikationen. Um den wachsenden und sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden oder um die persönliche Karriere voranzutreiben, absolvieren viele Berufstätige akademische Weiterbildungen. Je nach Art der Lehrgänge schließen diese häufig mit einem Mastertitel ab.
Master ist nicht gleich Master
Die Mastergrade, die durch Universitätslehrgänge (Universitäten, Privatuniversitäten), Lehrgänge zur Weiterbildung (Fachhochschulen) oder Hochschullehrgänge (Pädagogische Hochschulen) aktuell noch erworben werden können, sind jenen Mastertiteln, die nach Abschluss eines ordentlichen, regulären Masterstudiums verliehen werden, nicht gleichgestellt. Auch Titelbezeichnungen, Dauer und Zulassungsvoraussetzungen waren bisher nicht einheitlich geregelt, sodass die "Wertigkeit" der verschiedenen Weiterbildungstitel bzw. die damit verbundenen Qualifikationen häufig schwer zu beurteilen waren. Dies ändert sich mit dem sogenannten Hochschullegistikpaket, das mit 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist und mit einer 2-jährigen Übergangsfrist umgesetzt wird. [
Einheitlichkeit, mehr Flexibilität und neuer Weiterbildungsbachelor
Mit der Reform der hochschulischen Weiterbildung werden ordentliche und außerordentliche Studien (unter Letztere fallen Weiterbildungslehrgänge mit akademischem Abschluss) gleichgestellt. Neben einheitlichen Rahmenbedingungen für Masterlehrgänge gibt es auch Neuerungen im Bereich der Bachelorstudien, die teilweise auch mit einem Lehr- oder anderen Berufsabschluss absolviert werden können. Das neue System soll mehr Flexibilität für Studierende, mehr Durchlässigkeit und eine bessere Vergleichbarkeit von Weiterbildungsstudien ermöglichen.]
Was ändert sich in der hochschulischen Weiterbildung? – Ein Überblick
Erfahren Sie hier, welche Änderungen bereits jetzt bzw. spätestens ab Anfang Oktober 2023 gelten – denn ab dann müssen alle neu startenden hochschulischen Weiterbildungslehrgänge an das neue, einheitliche System angepasst sein.
- Gleiche Regelungen für Weiterbildungsstudien: Für Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten gelten dieselben Rahmenbedingungen für das Angebot von Weiterbildungsstudien.
- Neuer Weiterbildungsbachelor: Weiterbildungsstudien können nun auch in Form von außerordentlichen Bachelorstudien geführt werden. Die neuen Bachelorstudien zur Weiterbildung dauern meist 5 bis 6 Semester und umfassen – wie ordentliche, reguläre Bachelorstudiengänge – mindestens 180 ECTS-Punkte.
- Neue Zugangsvoraussetzung für Weiterbildungsmaster: Für die Zulassung zu einem Weiterbildungsmasterstudium ist nun ein Bachelorstudium im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten erforderlich.
- Gleichwertigkeit von Abschlüssen: Außerordentliche Bachelor- und Masterstudien der Weiterbildung werden hinsichtlich der Wertigkeit des Abschlusses mit ordentlichen Studien, also regulären Bachelor-, Master- und Diplom- Studiengängen, gleichgestellt. Diese Angleichung bringt jedoch auch mit sich, dass sich die Studiendauer mancher Masterlehrgänge verlängert.
- Mehr Kombinationsmöglichkeiten: Durch die Eingliederung in die Bologna-Struktur (Bachelor – Master – Doktorat/PhD) können ordentliche und außerordentliche Studien nun kombiniert werden. Ein Beispiel: Eine LogistikmanagerIn mit HAK-Matura und mehrjähriger Berufserfahrung absolviert einen berufsbegleitenden Weiterbildungsbachelor im Bereich Betriebswirtschaft. Nach ihrem Abschluss entscheidet sie sich, ein reguläres Masterstudium anzuhängen. Danach steht ihr der Weg zu einem Doktoratsstudium offen.
- Reduktion der Titelvielfalt: Über 60 verschiedene akademische Titel werden derzeit noch in der hochschulischen Weiterbildung verliehen. Zur besseren Vergleichbarkeit wird die Zahl der Titel stark reduziert (siehe INFO und Tabelle unten). [
INFO: Die Abschlüsse der neuen Bachelor- und Masterweiterbildungsstudien erhalten den Zusatz "Continuing Education (CE)" im Bereich der allgemeinen Weiterbildung bzw. "Bachelor Professional (BPr)" oder "Master Professional (MPr)" im Bereich der beruflichen Höherqualifizierung. Die bestehenden Titel "Master of Business Administration (MBA)", "Master of Law (LLM)" und "Executive Master of Business Administration (EMBA)" werden weiterhin beibehalten.
TIPP: Weitere Information zum Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.]
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für Weiterbildungsstudien?
Studium/Abschluss | Zugangsvoraussetzung |
Bachelor of Arts (Continuing Education) – BA (CE) Bachelor of Science (Continuing Education) – BSc (CE) |
allgemeine Hochschulreife* UND mehrere Jahre Berufserfahrung |
Bachelor Professional – BPr |
einschlägige berufliche Qualifikation (z. B. Lehrabschluss, |
Master of Arts (Continuing Education) – MA (CE) |
abgeschlossenes Bachelorstudium UND mehrere Jahre Berufserfahrung |
Executive Master of Business Administration (EMBA) | mehrere Jahre Berufserfahrung (akademischer Abschluss nicht zwingend erforderlich) |
* Hochschulreife: Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Welche Angebote gibt es?
Hochschulische Weiterbildung kann für die verschiedensten Fachgebiete – von Wirtschaft, Verwaltung und Recht, Technik und Naturwissenschaften über Medien und Kommunikation bis zu Pädagogik oder Gesundheit und Soziales – an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten absolviert werden. Die Universität für Weiterbildung Krems bietet ausschließlich Weiterbildungslehrgänge an.
Die stark berufsorientierten neuen Weiterbildungsstudien, die mit einem "Bachelor Professional" oder "Master Professional" abschließen, sollen in Kooperation mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung wie z. B. BFI oder WIFI angeboten werden. Derzeit gibt es allerdings noch keine Angebote (Stand April 2023).
Neben Weiterbildungsstudien, die mit einem Bachelor- oder Mastertitel abschließen, bieten manche hochschulische Institutionen auch kürzere Weiterbildungsformate wie Kurse, Seminare, Module oder Zertifikatslehrgänge sowie Lehrgänge, die mit der Bezeichnung „Akademischer Experte/Akademische Expertin“ abschließen, an. Dabei handelt es sich allerdings um keinen akademischen Grad, sondern um eine akademische Bezeichnung.
INFO: Weiterbildungsstudien sind meist berufsbegleitend organisiert und kostenpflichtig. Neben Präsenzlehrgängen gibt es auch reine Online-Lehrgänge, die zeit- und ortsunabhängig im Distance Learning absolviert werden können. Häufig werden Online- und Präsenzstudienelemente kombiniert.
Wie können Sie von einem Weiterbildungsstudium profitieren?
Berufliche Anforderungen ändern sich in nahezu allen Berufssparten rascher als je zuvor. Weiterbildungsstudien vereinen praxisbezogene und wissenschaftliche Inhalte und sind ideal für Berufstätige, die schon mehrjährige Berufserfahrung haben und die ihr Wissen und ihre Kompetenzen auf dem aktuellen Stand halten oder erweitern möchten.
5 gute Gründe für ein Weiterbildungsstudium
- Sie können Ihr Wissen vertiefen, sich auf ein Fachgebiet spezialisieren, praxisnahe Zusatzqualifikationen erwerben und erhalten neue, zeitgemäße Impulse.
- Mit einem zusätzlichen Abschluss können Sie Ihre Aufstiegsmöglichkeiten und Ihr Gehalt verbessern.
- Wenn Sie einen Jobwechsel anstreben, steigern Sie mit einem Weiterbildungsstudium Ihre Chancen am Arbeitsmarkt.
- Sie erweitern Ihr Netzwerk, da Sie viele neue Kontakte knüpfen.
- Die an österreichischen Hochschulen angebotenen Weiterbildungsstudien sind auch international anerkannt und können Ihnen somit die Tür zu einer interessanten Auslandserfahrung öffnen.
Beispiele für einige akademische Berufe, in denen häufig Weiterbildungsstudien absolviert werden: